Kennzeichen verstehen
Kennzeichen-Aufbau: Buchstaben, Zahlen und Plaketten
Ein Kennzeichen enthält mehrere Informationen auf engem Raum. Beim normalen deutschen Autokennzeichen hilft dir vor allem der erste Buchstabenblock: Er führt zum Ort oder zur Region hinter dem Kürzel.
Vereinfachtes Beispiel: D = Deutschland · LB = Ludwigsburg · AB 123 = Erkennungsnummer. Die Darstellung ersetzt kein amtliches Muster.
LB und den Ort dahinter kennenlernenDas blaue Eurofeld
Im blauen Feld stehen der europäische Sternenkranz und das D für Deutschland. Das D ist die Länderkennung; es bezeichnet keine Stadt.
Das Unterscheidungszeichen
Bei regulären deutschen Kennzeichen bezeichnen die ersten ein bis drei Buchstaben den zugeordneten Verwaltungsbezirk. B steht etwa für Berlin, LB für Ludwigsburg. Das Kürzel beweist nicht, wo die Person am Steuer heute wohnt.
Die Stempelplakette
Die amtliche Stempelplakette trägt das Wappen des Landes und die Bezeichnung der Zulassungsbehörde. Sie steht zwischen Ortskürzel und Erkennungsnummer.
Die HU-Plakette
Am hinteren Kennzeichen kommt die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung hinzu. Ihre Zahlen zeigen Monat und Jahr der nächsten fälligen Hauptuntersuchung.
Die Erkennungsnummer
Die weitere Buchstaben- und Zahlenfolge unterscheidet Fahrzeuge mit demselben Ortskürzel. Für ein Wunschkennzeichen kann eine zulässige freie Kombination reserviert werden. Verfügbarkeit und Einschränkungen klärst du bei der Behörde.
Warum Ort und heutiger Wohnort auseinanderliegen können
Ein Kürzel erklärt seine geografische Herkunft. Es ist keine zuverlässige Wohnortauskunft: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein bestehendes Kennzeichen etwa bei einem Umzug behalten. Auch wieder eingeführte historische Kürzel können auf einen früheren Verwaltungsbezirk verweisen.
Die Geschichte der AltkennzeichenQuellen und Geltungsbereich
Die Erklärung beschreibt reguläre deutsche Kennzeichen. Sonderformen können anders aufgebaut sein. Geprüft am 9. Oktober 2026.
- FZV § 9: Zusammensetzung des Kennzeichens
- FZV Anlage 4: Eurofeld und Anordnung
- FZV § 15: Änderungen und Kennzeichenmitnahme
- FZV § 12: Stempelplaketten
- StVZO § 29: Hauptuntersuchung und Prüfplakette
